Aktuelle Beiträge

Pensionskasse (BVG) – Neue Vorsorgelösungen und möglicher Stiftungswechsel

Neben neuen Rentenmodellen werden aktuell auch viele komplett neue Vorsorgelösungen von Pensionskassen auf dem Markt gebracht. Als Beispiel seien die teilautonomen Lösungen der Swiss Life, Allianz und Baloise genannt. Zuletzt hat pkPRO eine neue Vorsorgelösung mit höherem Aktienanteil und separaten Risikoklassen innerhalb eines Betriebs angekündigt. All diese neuen Bildnisse werden in Form von neuen Stiftungen organisiert. Wer zum neuen Produkt wechseln möchte, nimmt einen Umverkauf bzw. Stiftungswechsel in die neue Stiftung vor. An sich ist es nicht problematisch. Jedoch sollten interessierte Firmen einige Punkte wie Verwässerung, Versichertenstruktur und Co. beachten. 

Zu Beginn einer jeden neuen Stiftung steht das Thema Verwässerung 

Die Verwässerung bezieht sich vor allem auf die Reserven einer Pensionskasse, die durch Neuanschlüsse mit Deckungsgraden von 100% geschmälert («verwässert») werden. Im Prinzip fängt jede neue gebildete Stiftung mit Reserven als Puffer und somit einem Deckungsgrad über 100% an. Mit jedem neuen Anschluss verändert sich die Bilanz zuerst zum negativen. Diese Schwankungen sind gerade am Anfang (bei geringen Versichertenbeständen) oder bei kleinen Stiftungen schnell für dem Versichertenbestand spürbar. Ein vereinfachtes plakatives Beispiel zur Verdeutlichung: Eine neue Stiftung weist einen Deckungsgrad von 110% auf (CHF 110 Millionen Vermögen stehen CHF 100 Millionen Verpflichtungen gegenüber). Nun schliessen sich mehrere Firmen der Stiftung an, jede Firma mit einem Deckungsgrad von 100%. Gesamthaft bringen sie CHF 25 Millionen Vermögen ein, aber auch CHF 25 Mio. Verpflichtungen in die Stiftung. Dadurch besitzt die Stiftung neu CHF 135 Millionen Vermögen und CHF 125 Millionen Verpflichtungen. Das wiederum bedeutet für alle Versicherten einen schlechteren Deckungsgrad als zuvor, da dieser nun auf 108% gesunken ist. 

Je grösser eine Pensionskasse wird, desto weniger Auswirkungen kann dieser Effekt haben und der Deckungsgrad stabilisiert sich weitestgehend. Doch sind Pensionskassen wegen dieser Verwässerungsthematik sehr vorsichtig, was Neuanschlüsse anbelangt. Denn am Ende kann diesem «Abwärtstrend» nur mit deutlichen höherem Anlagerisiko oder (je nach Struktur) mit einer tieferen Verzinsung des Altersguthabens entgegengewirkt werden. 

Die Verwässerung hat auch Einfluss auf das Anlageergebnis der Pensionskasse. Praktisch gesehen bringen Neuanschlüsse ihr Kapital nicht in Form von Wertanlagen ein, sondern «bar» per Überweisung. Das Kapital muss dann von der neuen Pensionskasse erst angelegt werden, was beim aktuellen Finanzumfeld vorerst zu geringeren Ergebnissen führen kann und die bestehenden Anlageergebnisse ebenfalls tiefer zieht. 

Versichertenstruktur – je weniger Rentner, desto besser 

Es mag abstrus klingen, wenn man von Vorsorgen spricht, dass gerade weniger Rentner gewünscht werden – schliesslich macht die Rente den Grossteil der Vorsorge aus. Aus finanztechnischer Sicht einer Pensionskasse stellt jedoch das Verhältnis von Sparkapital gegenüber vorhandenem Alterskapital von Versicherten eine Herausforderung dar. Hierbei geht es insbesondere um die Altersgruppe Ü50. Diese steht kurz vor der Pension. Neuanschlüsse mit Ü50-Angestellten besitzen nicht mehr viel Zeit, um durch Anlagen Kapitalien zu bilden, die durch die Vorsorge garantierten Leistungen bezahlen zu können. Einer von vielen Gründen ist mal wieder der zu hohe Umwandlungssatz des Bundes. Heutzutage gehen Pensionierungen daher mit einem Pensionierungsverlust einher (sprich: das vorhandene Alterskapital reicht nicht für die garantierte Rente aus). Um die Lücke zu tilgen, muss Kapital aus der Pensionskasse (somit Vermögen des Versichertenkollektivs) genommen werden. Das bedeutet, dass andere versicherten Firmen die ungünstige Altersstruktur mitfinanzieren müssen und das Kapital an anderer Stelle fehlt. Besitzt die Pensionskasse bereits ein eher ungünstiges Verhältnis zwischen Rentnern und Aktiven, wird sie sehr auf die Altersstruktur einer am Anschluss interessierten Firma achten und ggf. ablehnen bzw. Zusatzkapital der Firma zur Vorbeugung fordern. Andernfalls werden über kurz oder lang Reserven zu sehr aufgebraucht und die Gefahr der Unterdeckung steigt. 

Stiftungswechsel – nicht für jedes KMU (bedin-gungslos) möglich 

Egal, ob in eine bereits langjährig bestehende Stiftung oder eine Neue – Firmen, die eintreten möchten, werden auf ihre Mitarbeiterstruktur, finanzielle Situation im Betrieb und der Vorsorge genauestens geprüft. Durch den Eintritt in die neue Stiftung tritt das Unternehmen einem neuem Vorsorgewerk bei. Um die bereits darin versicherten Firmen zu schützen (schliesslich wird viel Kapital für die Vorsorgen in eine Stiftung investiert und angelegt), sollten Neueintritte eine solide finanzielle Struktur aufweisen. Dazu zählt es, keine Betreibungen zu haben, am liebsten einen jüngeren Altersdurchschnitt der Belegschaft vorzuweisen und das Verhältnis der Rentner zu den Angestellten sollte ebenfalls gering ausfallen. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, hat dennoch Chancen auf eine Aufnahme, wenn er bereitwillig Zusatzzahlungen für Rentner oder schlechte Deckungsgrade leisten möchte und die bisherige Vorsorge ein überobligatorisches Kapital aufweist. 

Am Schluss ist es jedoch jeder Pensionskasse selbst überlassen, welche Kriterien sie für den Eintritt vorschreibt. Wer keine Aufnahme angeboten bekommt, kann nur bei der bisherigen Stiftung bleiben oder sich an die Auffangeinrichtung wenden.