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Versicherungen für Fotografen und Fotostudios

Allgemein:

Fotografen sind die Künstler des digitalen Zeitalters. Oftmals in kleinen Studios (teils zu Hause) anzufinden, bieten Fotografen eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um die Bildgestaltung an. Aus versicherungstechnischer Sicht ist auf das teure Equipment und auf den Bereich des Datenschutzes Wert zu legen.

 

Geschäftssachversicherung

Neben der Fotoausrüstung, die teure Kameras mit verschiedenen Objektiven, Stative und Blitz-Objekte beinhaltet, befindet sich im Fotostudio oder -atelier eine Vielzahl an weiteren Requisiten, Fotoleinwänden und Belichtungs-Objekte. Zudem kommen Büroeinrichtungen und etwaige vorhandene Geschäftseinrichtung wie Stühle, Lounges, Tisches und Dekorationen. Bei Studios mit der Spezialität der Altfotografie kann unter Umständen noch ein Fotoentwicklungs-Raum vorhanden sein, der entsprechende Chemikalien und Werkzeuge aufweist. All das sollte mit adäquater Summe für die Geschäftsversicherung berücksichtigt werden. Insbesondere die Fotoausrüstung ist werttechnisch nicht zu unterschätzen, da gerade Kamera und Objektive teure Anschaffungen sind.

 

Technische Versicherung

Weil die Fotoausrüstung (logischerweise) am meisten auf der Arbeit genutzt wird, diese aber auch sowohl teuer ist, als auch empfindlich auf falsche Handhabungen reagiert, sollte über eine Kaskoversicherung nachgedacht werden. Auf diese Weise kann der Wert der Ausrüstung gegen Schäden durch Sturz, Umfallen und Anprall versichert werden. Vielerorts gibt es eine Pauschalversicherung für Elektrogeräte, womit neben Kameras auch Laptop, Drucker oder Drohnen eingeschlossen wären. Jedoch muss bei dieser Variante geprüft werden, ob Zubehör (welches eben ohne Batterie oder Strom läuft) inkludiert ist, um die komplette Ausrüstung abzudecken.

 

Cyber-Versicherung

Fotografen arbeiten heute weitestgehend digital. Da sie privates Bildmaterial verwenden und erschaffen, sind sie auch Cyber-Risiken ausgesetzt, die nicht zu unterschätzen sind. Hierbei geht die Palette von Erpressungen in Bezug auf Verbreitung von Kunden-Fotos in der Öffentlichkeit bis hin zur versehentlichen Verwendung von (ähnlichem) Bildmaterial, wodurch urheberrechtliche Streitigkeiten aufkommen können. Solche Risiken können mit Hilfe einer Cyber-Versicherung auf die Versicherungsgesellschaft abgewälzt werden.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Risiken für Fotografen sind hauptsächlich im immateriellen Bereich anzutreffen. Besonders das Thema Datenschutz spielt aufgrund des zu entwerfenden Bild- und Videomaterial eine Rolle und sollte in einer Betriebshaftpflicht enthalten sein. Die meisten Versicherer bieten Haftpflichtrisiken aufgrund von Verletzung von Datenschutzgesetzen (inkl. europäischem Datenschutz) mittlerweile in der Grunddeckung an. Wer ein Fotostudio mit Kundenverkehr besitzt, ist über die Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung auch gegen Ansprüche aus Betriebsrisiken (wie Besucherunfälle durch nasse Böden oder Passantenunfälle durch ungestreute Winterwege) versichert.

 

Schäden an gemieteten Räumen

Wer sein Studio nicht zu Hause eingerichtet hat, hat sich in der Regel irgendwo in Räumlichkeiten eingemietet. Um Schäden abzusichern, die während der Mietdauer passieren, sollte auf die Deckung Mieterschäden in der Betriebshaftpflicht geachtet werden. Hierbei gilt allerdings, dass der Rückbau von willentlich vorgenommenen Veränderungen nicht versichert sind. Wer also eine Trennwand im Lokal eingezogen hatte, kann die Kosten für den Rückbau bei Auszug nicht über die Versicherung abrollen.

 

Betriebsrechtsschutz

Wie bereits angesprochen, bewegen sich Fotografen durch die Aufnahme von Umgebungen und Menschen insbesondere im Bereich von Urheberrecht und Datenschutzregelungen. Durch die immer weiter verschärfteren Richtlinien müssen Fotografen aufpassen, was sie (neben dem Kunden) auf ihren Bildern und Videos sonst noch aufnehmen, da ansonsten sich belästigt fühlende Mitmenschen schnell rechtliche Schritte einleiten können. Umso besser ist es, solche Risiken über eine Betriebsrechtsschutz abzusichern, die bei Bedarf rechtlichen Beistand durch Anwälte der Versicherungsgesellschaft bietet sowie Prozess und Anwaltskosten übernimmt.

 

Erweiterung möglich

Je nach Unternehmen sollten individuelle Risiken/Tätigkeiten noch bei Bedarf im Versicherungskonzept berücksichtigt werden.