Aktuelle Beiträge

Versicherungen für Carreisen, Taxis und Personenbeförderungen

Allgemein

Unter Personentransport-Unternehmen werden Firmen verstanden, deren entgeltliche Dienstleistung es ist, einzelne Personen oder Gruppen von A nach B zu fahren. Hierunter sind neben Taxi- auch privatwirtschaftlich betriebene Bus-/Carreise- Unternehmen zu verstehen. Dessen «Hauptinventar» fährt auf den Strassen – nämlich die Fahrzeuge. Zu dem Haftpflicht-Grossrisiko zählen Personenschäden durch Unfälle, welche in der Haftpflicht unterschiedlich versichert sind.

 

Geschäftssachversicherung

Die Organisation von Fahrten wird meist von kleinen Büros aus koordiniert, die das klassische Büro-Inventar beinhalten. Neben Computer, Drucker, Tische, Stühle und Co. wird insbesondere eine gut vernetzte Telefonanlage vorhanden sein, welche je nach Unternehmensgrösse mehrere Anlagen kombinieren. Da die meisten Kapitalsummen in den Fahrzeugen stecken, die über die MF-Kasko-Versicherung entsprechend versichert werden, wird in der Geschäftssachversicherung nur das typische Bürorisiko kalkuliert und dessen Gefahren versichert.

 

Technische Versicherung

Für Büroelektronik (wie die Telefonanlage) kann eine technische Versicherung zur Sachversicherung abgeschlossen werden, die bei Kaskoschäden (wie Kollisionen, Anprall oder Umsturz) sowie auch innere Betriebsschäden (z.B. Kurzschluss) Deckung bietet.

 

Cyber-Versicherung

Carreise- und manche Taxi-Unternehmen sind sehr fortschrittlich im digitalen Zeitalter unterwegs und bieten Online-Buchungen für Fahrten und Busreisen bereits über eigene Webseiten an. Werden solche gehackt oder das digital vernetzte Betriebssystem lahmgelegt (z.B. durch DoS-Attacken), führt dies nebst grossem Reputationsschaden auch zu hohen Ausfällen und Mehraufwand zur Beseitigung des entstehenden Chaos, da Buchungen weder koordiniert noch angenommen werden konnten. Auch die hohen Kosten zur Beseitigung der Schadsoftware und für die Forensik kommen dem Unternehmen teuer zu stehen. Daher sollten auch Alternativ-Pläne im Fall einer Cyber-Attacke thematisiert und das Thema Cyberkriminalität sowie Cyber-Versicherungen analysiert werden.

 

Betriebshaftpflicht- vs. Motorfahrzeugversicherung

Taxi- und Busfahrer sind die meiste Arbeitszeit auf unseren Strassen unterwegs. Sie fahren etliche Kilometer pro Jahr zusammen und fahren bei jedem noch so ungemütlichem Wetter und Verkehrsaufkommen. Dadurch ist das Verkehrsunfallrisiko (egal ob eigen- oder fremdverschuldet) enorm und das Hauptrisiko sind Personenschäden, die Fahrgäste durch Unfälle erleiden.

 

Warum ist MF-Haftpflicht für Taxis etc. teurer als privat?

Seien es Unfälle auf vereisten Strassen, Auffahrunfälle im Stau oder auch Beschädigung von Eigentum des Fahrgasts (z.B. das Rammen des Gartentors beim abzuholenden Fahrgast) – all diese Schäden passieren mit einem im Betrieb befindlichen Wagen. Dadurch werden daraus entstehende Personen- und Sachschäden des Fahrgasts durch die MF-Haftpflicht abgegolten anstatt durch die Betriebshaftpflicht. Da dieses «betriebliche Haftpflichtrisiko» in der MF-Versicherung einkalkuliert werden muss, versteht sich auch, warum die Prämie der MF-Versicherung für Taxi- und Car-Unternehmen höher ausfällt, als wenn man das gleiche Fahrzeug nur für private Zwecke nutzt und versichert. Prämien- und verwaltungstechnisch kann es zudem vorteilhaft sein, eine Flottenversicherung bei mehreren vorhandenen Fahrzeugen des Unternehmens anzufragen. Diese sind bei einigen Gesellschaften bereits ab 5 Fahrzeugen möglich.

 

Betriebshaftpflicht – das vermeintlich hohe Risiko

Im Umkehrschluss zur MF-Haftpflicht bleibt nur das «Restrisiko» über die Betriebshaftpflicht abzugelten. Dies betrifft insbesondere Betriebsrisiken am Standort der Firma (z.B. Besucherunfälle im Büro, Passantenunfälle auf dem Gelände durch vereiste Gehwege, etc.). Es wird daher hierüber hauptsächlich das klassische Bürorisiko abgegolten. Zudem werden Schäden aus beruflichen Dienstleistungen übernommen, die ausserhalb eines in Betrieb stehenden Fahrzeugs passieren (z.B. der Taxi-Fahrer begleitet den betagten Fahrgast beim Einkauf im Supermarkt).

 

Ausnahme: Pauschalreisegesetz

Viele Car-Unternehmen bieten nicht nur den reinen Fahrdienst an, sondern gleich die ganze Reiseorganisation von Busreisen (z.B. ein Städtetrip mit dem Bus übers Wochenende oder eine geführte Sehenswürdigkeiten-Reise durch eine Region). Entsprechend fallen ihre Tätigkeiten (wie bei anderen Reiseveranstaltern) in erster Linie unter das Pauschalreisegesetz, wodurch deren Betriebshaftpflicht um die Reiseveranstalterhaftpflicht erweitert werden muss. Entsteht bei einer durch das Unternehmen angebotene Busreise mit dem Car ein Unfall, werden Schadenersatzansprüche der Verunfallten Reisefahrgäste über die Reiseveranstalterhaftpflicht anstatt über die MF-Haftpflicht abgerechnet. Entsprechend wichtig ist hier eine genaue Abklärung.

 

Erweiterung möglich

Die Vielseitigkeit und Flexibilität der Unternehmen macht die Marktposition aus. Entsprechend kann es zu weiteren individuellen Risiken kommen, die besprochen und im Versicherungskonzept berücksichtigt werden sollten.