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Betriebshaftpflichtversicherung: Funktionsbeeinträchtigung

Betriebshaftpflichtversicherung: Funktionsbeeinträchtigung – der kleine (aber feine?) Unterschied

Seit Lancierung des neuen Produkts der Basler Versicherung, wirbt die Gesellschaft mit einer Betriebshaftpflichtversicherung auf Basis von Funktionsbeeinträchtigung anstatt der im Markt verbreiteten Substanzbeeinträchtigung. Was das genau bedeutet, wann eine Sache wirklich beschädigt ist und für welches Gewerbe die Funktionsbeeinträchtigung interessant sein kann, klären wir auf!

 

Sachschaden ist nicht gleich Sachschaden

Beschädigt jemand die Sache eines anderen, hat er für den Sachschaden und etwaige Folgekosten aufzukommen – so weit ist es klar. Doch wann gilt eine Sache denn als beschädigt? In der Haftpflicht ist die Substanzbeeinträchtigung weit verbreitet. Das bedeutet, dass eine Sache dann als beschädigt gilt, wenn sie substanziell Schaden genommen hat und nicht mehr in der Weise genutzt werden kann, für die sie vorgesehen gewesen wäre. Typische Beispiele sind zerbrochene Fensterscheiben, geplatzte Rohre, vernichtete Kundenakten.

 

Funktionsbeeinträchtigung

Doch wie sieht es mit Sachen aus, welche zwar «materiell» unbeschädigt sind, aber dennoch nicht genutzt werden können? Hier kommt die Funktionsbeeinträchtigung ins Spiel. Wie der Name schon sagt, ist die Sache in ihrer Funktion gehindert. Typisch sind starke Verschmutzungen an Sachen – Die Sache selbst wäre noch gebrauchsfähig, sie sieht aber einfach nicht mehr schön aus. Das Türschloss und der verlorene Schlüssel – das Schloss ist zwar noch funktionstüchtig, aufgrund des fehlenden Schlüssels muss es dennoch ersetzt werden. Aber auch die verhinderte Nutzung von Sachen gilt hier als Schaden: das gewartete Garagentor blockiert und das darin befindliche Geschäftsauto kann bis zur Korrektur nicht genutzt werden. Somit kann man festhalten, dass die Funktionsbeeinträchtigung den Sachschaden etwas mehr ausweitet als die Substanzbeeinträchtigung.

 

Für wen ist das nun sinnvoll?

Müssen nun für alle Unternehmen nur noch Verträge bei der Basler abgeschlossen werden? Nein, natürlich nicht. In den «klassischen» Haftpflichtversicherungen werden bereits viele Schäden, deren Ursachen eine Funktionsbeeinträchtigung sind, über zusätzliche Deckungen angeboten. So kann das zu ersetzende Türschloss über die Deckung «Schlüsselverlust» versichert werden. Reinigungskosten werden mittlerweile ebenfalls von vielen Gesellschaften angeboten, um starke Verschmutzungen abzusichern. Eine typische Deckung mit Funktionsbeeinträchtigung sind auch Verbindungs- und Vermischungsschäden, über die Wertverluste an fremden Sachen versichert wären, wenn diese unwiderruflich mit eigenen Sachen verbunden oder vermischt werden. Weiter kann über eine eingeschlossene reine Vermögensschaden-Deckung der Schutz für gewisse «Funktionsschäden» erweitert werden (z.B.: Der Architekt lässt eine überdimensionierte Qualität an Baumaterial im Wohnhaus des Bauherrn verbauen, wodurch dem Bauherrn erhebliche Mehrkosten entstehen).

 

Wer braucht dann Funktionsbeeinträchtigung?

Massgeblich kann die Versicherung der Basler besonders im Bau(-neben)gewerbe interessant sein. So wären im Baugewerbe z.B. die verstopften Abwasserleitungen nach Arbeiten an einem Flachdach versichert. Beschädigt der Sanitärinstallateur bei Arbeiten an der Dusche eines von zwei daneben installierten (separaten) Lavabos, wäre nicht nur das beschädigte Lavabo (Substanzschaden) sondern auch der Ersatz des zweiten Lavabos (Funktionsschaden) versichert, wenn es die Ausführung so nicht mehr zu kaufen gibt. Ein weiteres Beispiel wäre die Verkantung eines grossen Geräts bei dessen Montage durch die ungeschickte Fahrweise des Monteurs mit dem Gabelstapler. Für die Befreiung des neuen Geräts muss ein Teil einer bestehenden und in Betrieb stehenden Maschine abmontiert werden, was zu einem Stillstand/ einer Verminderung der laufenden Produktion führte. Für solche Schäden kann die Funktionsbeeinträchtigung interessant sein. Wichtig ist dennoch auch hier, etwaig hinterlegte Ausschlüsse im Vertrag zu beachten.

 

Fazit

Die Grunddeckung der angebotenen Haftplicht der Basler mag durch die Funktionsbeeinträchtigung im ersten Moment weitergehen als auf dem. Markt üblich. Durch angebotene Zusatzdeckungen anderer Gesellschaften, können jedoch die grössten Abweichungen bei vielen Gewerben ausgeglichen werden. Im Baugewerbe kann wiederum die Deckung interessant sein – dies insbesondere, wenn beim Vergleich der angebotenen Haftpflichtversicherung der Basler zu Mitbewerbern kaum Prämienunterschiede offeriert wurden.