Allgemein
Die Kosmetikbranche umfasst ein breites Spektrum an Spezialbehandlungen. Viele Studios sind kleine Betriebe, die sich auf einen Behandlungsbereich spezialisiert haben und in kleinen Räumlichkeiten ihre Behandlungen anbieten.
Geschäftssachversicherung
Auch wenn die Studios gern klein ausfallen, besitzen Sie Inventar. Neben der Bestuhlung sind insbesondere Liegen, Behandlungstische und die elektronischen Geräte teuer und adäquat zu kalkulieren. Auch das vorhandene Material (inkl. Lagervorräte) wie Cremes, Masken oder Einweghandschuhe etc. sind mit in die Inventarsumme einzuberechnen.
Nicht wenig werden Kosmetikstudios von Selbstständigen ohne Personal betrieben und sind als nebenberufliches Standbein konzipiert. Dies führt meist zu niedrigen Versicherungssummen in der Sachversicherung, weswegen häufig Minimalprämien der Gesellschaften zum Zuge kommen und eine Rolle spielen können.
Technische Versicherung
Je nach Behandlungsangebot kommen teure elektronische Geräte zum Einsatz, die zudem regelmässig durch modernere Modelle ersetzt werden. Je nach (Summen-)Grössenordnung kann eine technische Versicherung gegen Kaskoschäden oder innere Betriebsschäden durchaus sinnvoll sein. Dies ist insbesondere bei Ultraschall oder Lasergeräten der Fall, die bei einem Kaskoschaden zu erheblichen Kosten führen können.
Kosmetikstudio zu Hause
Viele Studios werden von Selbstständigen ohne Personal betrieben. Hierbei nutzen einige Selbstständige Räume am privaten Wohnsitz als ihr Studio, wodurch die richtige Koordination mit der privaten Haushaltsversicherung zu beachten ist. Alles, was für die selbstständige Tätigkeit genutzt wird, ist über die Geschäftssachversicherung zu versichern. Ist das Gebäude dann noch im Eigentum des Studiobesitzers, muss beim Gebäudeversicherer die teils gewerbliche Nutzung des Privatgebäudes abgeklärt werden, um im Schadenfall eine Versicherungslücke zu vermeiden, da die Absicherung unterschiedlich gehandhabt wird.
Betriebshaftpflichtversicherung
Durch die Berufsausübung direkt am Menschen steht in der Betriebshaftpflicht Personenschäden durch kosmetische Behandlungen im Fokus der Risikoanalyse. Je nach Behandlungsangebot (wie z.B. Permanent – Make Up) wird daher seitens Versicherungsgesellschaft entsprechende Zertifikate und Ausbildungsnachweise eingefordert, um das Berufsrisiko einschätzen und kalkulieren zu können. Dabei werden häufig spezielle Behandlungsweisen (die in Richtung plastische Schönheitsbehandlungen gehen) ausgeschlossen.
Mieterschäden
Wie viele Gewerbe sind auch die meisten Kosmetikstudios in ihren Räumlichkeiten eingemietet, womit in der Haftpflichtversicherung unvorhergesehene Mieterschäden mitversichert sein sollten. Auch hier gilt natürlich, dass willentlich vorgenommene bauliche Veränderungen nicht Gegenstand der Versicherung sind.
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Produktehaftpflicht
Kosmetische Behandlungen gehen mit der Verwendung vieler Produkte einher, wovon viele auch im Anschluss der Behandlung an die Kunden für zu Hause verkauft werden. Durch den Verkauf steht das Kosmetikstudio in der Haftung, sollte das Produkt mangelhaft sein und Schäden zu erwarten sein. Über die Betriebshaftpflicht ist für solche Situationen die Produktehaftpflicht integriert, um Rückrufaktionen der verkauften Produkte starten zu können sowie für Unkosten aus der Rückrufaktion aufzukommen.
Privathaftpflicht
Wird das Kosmetikstudio nur in kleinem Rahmen in selbstständiger Funktion ausgeübt, kann unter Umständen die Betriebshaftpflicht bereits über die Privathaftpflicht versichert sein bzw. werden. Hier kommt es neben der ausübenden Tätigkeit insbesondere auf den erzielten Jahresumsatz an, da über die Privathaftpflicht nur eine wirtschaftlich gering auswirkende Berufstätigkeit abgesichert werden kann. Des Weiteren ist bei vielen Gesellschaften der Umfang in der Privathaftpflicht auf die Grunddeckung der Betriebshaftpflicht beschränkt, wo eine separate Betriebshaftpflicht (z.B. die beschriebene Produkthaftpflicht) weitergeht. Gerade bei kleinen
Studios zu Hause, die für ein kleines Zusatz-Einkommen sorgen, kann jedoch die Absicherung über die Privathaftpflicht (auch prämientechnisch) interessant sein.
Erweiterungen möglich
Wurde die kosmetische Berufstätigkeit nach Risikoanalyse seitens der Versicherungsgesellschaft akzeptiert, sind die Grunddeckungen der Geschäftsversicherungen bereits sehr weitgehend und bieten einen umfassenden Versicherungsschutz. Bei Bedarf kann der Versicherungsschutz individuell erweitert werden.