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Versicherungen für Produktion und Grosshandel

Allgemein:

Das Gewerbe ist sehr vielfältig und ist in den verschiedensten Bereichen und Firmengrössen anzutreffen. Unter Produktion und Grosshandel wird jedes Unternehmen gesehen, welches (Teil-) Produkte herstellt und / oder an Zwischenhändler liefert. Entsprechend individuell sind auch die abzusichernden Deckungen.

Geschäftssachversicherung

Neben dem üblichen Inventar sollte vor allem der Fokus auf die Werk- /Produktionsstätten gelegt werden. Hier gilt es, die richtige Berechnung des Inventars zu erzielen, worunter Maschinen und Werkzeuge aller Art, selbsthergestellte und gekaufte Ware/ Rohstoffe, Betriebs- und Lagereinrichtungen und auch Betriebsmotorfahrzeuge ohne Kontrollschilder (z.B. Hubstapler) fallen.

Technische Versicherung

Firmen, die grössere oder spezielle Maschinen bewirtschaften, können über die technische Versicherung Kasko- und innere Betriebsschäden absichern.

Cyberversicherung

Gerade bei Maschinen, die computergesteuert und am WLAN oder Internet angehängt sind, steht der Kunde schnell vor erheblichen Kosten, wenn er einen Cyberangriff auf sein System erfährt. Vielfach ist eine schnelle Behebung dessen ebenfalls nicht möglich und legt entsprechend die Produktion lahm. Daher ist die Abklärung zu einer Cyberversicherung ratsam, um im Falle eines Cyberfalls professionelle Unterstützung zu erhalten.

Betriebshaftpflichtversicherung

Der grösste Teil der Risikoprüfung nimmt die Betriebshaftpflicht in Anspruch, da die individuellen Tätigkeiten ausschlaggebend sind. Die Betriebshaftpflicht gleicht einem Mix & Match-System.

Aus- und Einbaukosten sowie Ermittlungs- und Behebungskosten

Besonders bei hergestellten Teilprodukten (z.B. Pumpen, die durch Dritte in ein fremdes Produkt eingebaut werden) müssen bei einem Chargen-Mangel schnell hohe Zusatzkosten für z.B. Arbeitslöhne aufgewendet werden, die für den Ausbau des mangelhaften Produkts dieser Serie und Einbau eines neuen Produkts entstehen. Diese Kosten können über den Zusatz Aus- und Einbaukosten versichert werden und gilt bei Sachen, die durch eine Drittfirma mit dem eigenen Teilprodukt bestückt wurden (z.B. Pumpen, eingebaut in die Serie X von Waschmaschinen). Die Deckung kann um Ermittlungs- und Behebungsschäden erweitert werden, wenn das Teilprodukt für eine unbewegliche Sache bestimmt ist. Müssen bei einem Mangel für die Suche und später für die Behebung Werke von Dritten (z.B. die verputzte Wand vom Gipser) zerstört werden, um den eigentlichen Austausch des mangelhaften Produkts z.B. Kabelführungen) vornehmen zu können, kann über den Zusatz solche Extra-Aufwendungen der Drittfirmen versichert werden. Je nach Gesellschaft werden auch Montagekosten für die Schadensbehebung gezahlt, auch wenn das Dritt-Werk nicht dafür beschädigt werden muss. Was jedoch bei beiden Zusätzen nicht enthalten ist, sind die Kosten für das ersetzte Produkt selbst (Gewährleistungsschaden).

Produktrückrufkosten, Prüf- und Sortierkosten

Bei der Produktion kann immer etwas schief gehen. Wird dies zu spät bemerkt und die Produkte sind auf dem Markt, können damit verbundene Rückrufe kosten- und zeitintensiv werden. Durch die gesetzliche Lage (PrHG) sind Hersteller verpflichtet bei auftretenden Mängeln mit Gefahr von Personen- und Sachschäden zurückzurufen, wenn der Rückruf behördlich angeordnet wird. Zudem haftet der Hersteller auch für bereits entstandene Schäden. Durch die Zusatzdeckung von Produktrückrufkosten kann er Aufwendungen für den medialen oder direkten Rückruf sowie Kosten von Rücktransport / -sendungen abwälzen. Gerade bei Produktionen grösser ausfallenden Chargen kann die Absicherung von Prüf- und Sortierkosten sinnvoll sein, über die die Prüfung und Aussortierung sowie umpacken von Produkten einer schadhaften Serie abgedeckt werden kann. Je nach Gesellschaft sind bereits beide Bereiche unter einer Zusatzdeckung zusammengeführt oder die Kosten bereits gedeckt, wenn der Kunde nur die Gefahr eines Rückrufs sieht, die Behörde aber (noch) nicht.

Erweiterungen möglich

Dies sind nur ein paar wenige Deckungen des Mix & Match-System für dieses Gewerbe. Je nach Umfang können natürlich weitere Zusatzdeckung sinnvoll sein (wie z.B. Verbindungs- und Vermischungsschäden

bei untrennbarer Verbindung der mangelhaften Ware mit dem Drittprodukt oder auch Weiterver- und Bearbeitungsschäden, wenn die Firma Drittprodukte für die weitere Herstellung verarbeitet).