Es tut uns leid, auch wenn Sie dieses Wort nicht mehr lesen mögen, kommen wir aktuell nicht drum herum. Der Virus ist leider noch unter uns und beeinflusst die Wirtschaft massgeblich, was wiederum auch Auswirkungen auf die Versicherungsbranche hat.
Fokus auf Betriebsrechtsschutz
In vielen Firmen lauft es derzeit nicht gewohnt. Sei es die einzuhaltenden Massnahmen des Bundes, die den Betrieb lahmlegen oder nur reduziert führen lässt, sei es Verzögerungen und Vertragsabweichungen mit zusammenarbeitenden Firmen. Hierbei ist die Grösse des Betriebes unerheblich – zu aussergewöhnlich ist die C*****-Situation, als das bekannte Szenarien im Betrieb angewendet werden können.
In dieser Zeit nimmt die Bedeutung von einer Betriebsrechtsschutzversicherung zu. Besonders arbeitsrechtliche Themen zu Zwangs-Homeoffice wie auch Anmeldung zu Kurzarbeit stellt viele Firmen vor rechtliche Fragezeichen, da man sich in der Vergangenheit mit dem Thema nicht befassen musste und nun durch die Anweisungen des Bundes auftauchen. Auch die unsichere Verfügbarkeit von Teilen und Produkten ziehen in vielen Firmen Lieferverzögerungen zu herzustellenden Produkten nach sich, was wiederum zu Nichteinhaltung von Vertragsvereinbarungen und Konventionalstrafen führt. Nicht zu vergessen sind die Betriebe, die gänzlich schliessen mussten (wie Restaurants) und auf weitergehende Unterstützung angewiesen sind. Viele Betriebe der Gastronomie und Kosmetik-Branche sind zudem in Räumlichkeiten eingemietet, wodurch insbesondere zum Mietrecht Fragen aufkommen.
In solch beschriebenen Situationen ist es von Vorteil, wenn eine Betriebsrechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Rechtsschutzversicherer haben Juristen angestellt, die je nach Fachbereich rechtliche Beratung anbieten. Sollte es zudem Hart auf Hart kommen, werden weitere anwaltliche Dienstleistungen (teils in Kooperation mit externen Anwälten) angeboten. Dies sind Dienstleistungen vom Anwaltsschreiben bis hin zur Prozessführung, welche bis zu versicherten Garantiesummen in den versicherten Rechtsbereich übernommen werden
Gerichtskosten selber tragen?
Man kann nun argumentieren, dass viele Streitigkeiten nicht gerade vor Gericht landen, man ein fast freundschaftliches Verhältnis mit Kooperationspartner pflegt und man umsonst Versicherungsprämie zahlt. Eventuell kann man das Risiko von Rechtsstreitigkeiten im normalen Arbeitsalltag abschätzen. Doch mit dem C****-Virus ist für viele eine unvorhergesehene Situation eingetroffen, die auch nach über einem Jahr Pandemie Nachwehen mit sich ziehen. Ein Betrieb kann flexibler als andere auf daraus resultierende Gegebenheiten reagieren.
Benötigt man nun doch unverhoffter Weise rechtlichen Rat, bleibt der Griff zum Telefon, um einen örtlichen Anwalt anzurufen. Dieser berechnet jedoch seinen Stundenlohn auch für telefonische Rechtsberatung. In der Schweiz liegt das Anwaltshonorar durchschnittlich (je nach Qualifikation des Anwalts) zwischen CHF 250.00 bis CHF 350.00 pro Stunde. Rufe ich also zweimal beim Juristen wegen einer Rechtssache an, was meist ein längeres Gespräch als die Terminabsprache beim Arzt zur Folge hat, habe ich eine Jahresprämie Betriebsrechtsschutz in etwa «vertelefoniert». Selbst wenn meine Situation schnell erklärt ist, heisst es nicht, dass es mich günstiger kommt. Tätigt der Anwalt nach dem Auflegen Prüfungen zu Rechtsgrundlagen in meinem Fall, so habe ich für seine dafür ufgewendete Zeit zu zahlen. Jedes weitere Aufsetzen eines Schreibens oder Vorbereitungen auf weitergehende rechtliche Schritte kostet extra.
Was kostet im Groben ein Verfahren in der Schweiz?
Ein Schlichtungsverfahren in der Deutschschweiz kostet durchschnittlich zwischen CHF 5’300 und CHF 7’000. Dies beinhaltet die aussergerichtliche Einigung zu einem Streit, der vielfach am Anwaltstisch mit der Gegenpartei besprochen wird. Wer sich hier nicht einig wird, geht in die sogenannte erste Instanz (somit das, was man allgemein als «vor Gericht gehen» nennen würde). Ein erstinstanzliches Verfahren beläuft sich durchschnittlich in der Deutschschweiz auf CHF 22’000 bis CHF 60’000. In den Verfahrenskosten sind Anwaltshonorare noch nicht eingerechnet. Diese kommen noch on top mit im Durchschnitt CHF 31’000 bis CHF 60’000 für ein erstinstanzliches Verfahren. Rechtlich hat die verlorene Partei nicht nur die Entschädigung aus dem Gerichtsverfahren zu zahlen, sondern auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei. Die Verfahrens- wie auch die Anwaltskosten variieren zudem stark je nach Streitwert, Rechtslage und Kanton, in dem der Rechtsstreit ausgefochten wird.
Umso interessanter wird es, wenn solche Kosten seitens einer Betriebsrechtsschutz im Verhältnis für kleines Geld abgesichert werden kann. Erfahrungen seitens Rechtsschutzversicherer haben zudem gezeigt, dass Streitigkeiten schneller beigelegt werden, wenn die Gegenpartei erfährt, dass eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist (und somit man im Härtefall den Rechtsweg auch zahlen kann).
Bedenkt man nun noch die aktuelle Ausnahme-Situation, in der vor allem vertragliche Bedingungen nur ungewiss eingehalten werden, bekommt die Betriebsrechtsschutzversicherung eine grössere Bedeutung.
Betriebsrechtsschutz – noch keine vorhanden?
Wer noch keine Betriebsrechtschutzversicherung besitzt, kann sie noch abschliessen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass zu Vertragsbeginn je nach Gesellschaft (und teils je nach Rechtsbereich) eine Wartefrist einzuhalten ist. Rechtsfälle, die in diese Frist fallen, werden noch nicht behandelt. Das gleiche gilt für Streitigkeiten, die bereits vor Beginn der Versicherung bestanden.
Je nach Betriebstätigkeit sollte zudem auf spezielle Bereiche geachtet werden. Wie bei allen Versicherungen werden einige Bereiche auch in der Betriebsrechtschutzversicherung Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen (zum Beispiel Wertpapierhandel, Spekulationsgeschäfte, aber auch teils gewisse Lizenzverträge). Sollten speziellere Geschäfte getätigt werden und möchte man sich auch hier abgesichert wissen, lohnt sich der genauere Blick in die Bedingungen.