Eine wichtige Entscheidung für ein Unternehmen ist die Wahl des Vorsorgemodells. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Modellen: Die Vollversicherung, die teilautonome Vorsorgelösung und die autonome Vorsorgelösung.
Ein Unternehmen hat verschiedene Möglichkeiten, die berufliche Vorsorge einzurichten. Die erste Frage bei der Entscheidungsfindung ist dabei, ob das Unternehmen sich einer bestehenden Stiftung anschliessen, oder eine eigene Stiftung gründen möchte. Die Gründung einer eigenen Stiftung lohnt sich in der Regel für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, währenddessen es für kleinere Unternehmen vorteilhafter ist, sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen.
Vorsorgeeinrichtungen kann man nach verschiedenen Kriterien unterteilen. Die gängigste Form ist die Unterteilung nach der Risikodeckung, die wir auch in folgendem Artikel verwenden.
Vordergründig treten hier grosse Versicherungsgesellschaften unter ihrem eigenen Namen auf und übernehmen sämtliche Aufgaben und Risiken, welche mit der Pensionskasse in Zusammenhang stehen. Im Hintergrund besteht jeweils eine Vorsorgestiftung gemäss BVG, bei der die Risiken vollumfänglich an eine Lebensversicherungsgesellschaft übertragen werden.
In Bezug auf Sicherheit sticht die Vollversicherung oben aus. Eine Unterdeckung ist nicht möglich. Die Versicherer müssen die Vorsorgeleistungen zu 100 Prozent garantieren. Unternehmen gehen mit einer Vollversicherungslösung somit kein Risiko ein. Da diese Sicherheit mit Kosten verbunden ist, die der Kunde bezahlt, ist die Verzinsung der Altersguthaben im Vergleich eher tief.
Aktuell gibt es nur noch fünf Anbieter einer Vollversicherung: Allianz, Basler, Helvetia, Pax und SwissLife.
Wie bei der Vollversicherung werden bei einer teilautonomen Stiftung die Risiken Tod und Invalidität an eine Versicherungsgesellschaft weitergegeben. Das Anlagerisiko trägt eine teilautonome Stiftung aber selbst. Die Altersguthaben der Versicherten werden am Kapitalmarkt direkt angelegt. Als oberstes Organ bestimmt der Stiftungsrat dabei die strategischen Ziele und Grundsätze, sorgt für die finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung. Der Stiftungsrat besteht aus Personen der Unternehmen, die der jeweiligen Vorsorgestiftung angeschlossen sind.
In einer teilautonomen Lösung partizipieren die Versicherten direkt am Anlageerfolg oder Misserfolg der Stiftung.
Beispiele für eine Teilautonome Stiftung sind AXA, Futura, PK pro, PKG, Previs oder Vita.
Eine Vorsorgeeinrichtung wird als autonom bezeichnet, wenn sie sämtliche Risiken selbst trägt. Die Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens trägt, im Unterschied zur teilautonomen Lösung, also auch das Todesfall- und Invaliditätsrisiko ihrer Mitglieder selbst.
Bei Unternehmen mit einer grossen Mitarbeiterzahl ist die autonome Lösung kostengünstig und transparent. Wie bei der teilautonomen Lösung partizipieren die Versicherten direkt am Anlageerfolg oder Misserfolg der Stiftung.
Vor allem Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden wählen oft diese Art der Vorsorgeeinrichtung. Grundsätzlich gilt dabei: Je grösser ein Unternehmen, desto mehr lohnt sich die Gründung einer eigenen Stiftung.