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Versicherung im Hoch- und Tiefbaugewerbe

Allgemein

Bauunternehmen im Hoch- und Tiefbaugewerbe unterstehen verschiedensten Haftungsnormen und weisen dadurch eine umfangreiche Risikolandschaft auf. Auch im Bereich der Sachversicherung ist insbesondere der Diebstahl auf Baustellen und technische Risiken ein grosses Thema.

 

Geschäftssachversicherung

Zum alltäglichen Inventar gehören Berufskleidung, Werkzeuge, Maschinen aber auch Container-Einrichtungen (sei es das Büro oder der Aufenthaltsraum für Arbeiter). Diese Art von Inventar ist bereits über die Grunddeckung versichert. Worauf geachtet werden muss, ist neben der ausreichenden Inventarsumme insbesondere die Versicherungssumme für die Aussendeckung (schliesslich werden Baustellen oft monatelang ausserhalb des Hauptstandorts eingerichtet).

 

Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf Baustellen

Der Diebstahl von Inventar auf Baustellen stellt das grösste Risiko der Sachversicherung dar. Über die Aussendeckung der Grundversicherung ist zwar Einbruchdiebstahl (z.B. Aufbrechen eines Baucontainers) versichert, dies kann jedoch -je nach Gesellschaft- beschränkt sein. Hier sollte genauer geschaut werden, ob allenfalls die Deckung als Zusatz eingeschlossen werden muss. Bei einigen wenigen Gesellschaften kann zudem der einfache Diebstahl (z.B. «Mitnahme» von Werkzeugen) versichert werden.

 

Baumaterial auf Baustellen

Werkzeuge können am Abend in den Baubaracken/Containern eingeschlossen werden. Baumaterial im Hoch- und Tiefbau jedoch nicht, da diese meist zu schwer oder zu gross sind. Einige Gesellschaften haben auch freilagerndes Baumaterial in der Höhe der Aussendeckung bereits mitversichert. Bei anderen wiederum muss hierfür ein Zusatz oder eine besondere Bedingung (BB) in der Police enthalten sein.

 

Elementar-Spezial auf Baustellen

Grundsätzlich ist Fahrhabe auch gegen Elementarereignisse über die Aussendeckung versichert. Gemäss AVO werden jedoch Sachen auf Baustellen ausgeschlossen und müssen über die Elementar-Spezial-Deckung separat in der Sachversicherung versichert werden. Nur so wären z.B. Sturmschäden an Containern versichert. Ein besonderes Augenmerk sollte bei der Elementar-Spezialdeckung auf Gerüst, Spriess-, Spund und Schalungsmaterial gelegt werden. Je nach Gesellschaft werden diese Materialien wiederum von der Deckung ausgeschlossen (somit wären dann Sturmschäden an umstürzende Gerüste nicht versichert!).

 

Gabelstapler, Kräne, Bagger & Co.

Der Einsatz schwerer Maschinen ist im Hoch- und Tiefbau Alltag. Leider unterliegen solche Maschinen einem grossen Kasko-Risiko. Dazu gehören Einwirkungen von aussen (z.B. Anprall, Sturz) als auch von innen (z.B. Kurzschluss). Solche Risiken können über eine Maschinenkaskoversicherung abgegolten werden. Hierüber sind vielerorts sowohl Arbeitsmaschinen ohne Kontrollschilder, als auch Maschinen mit Kontrollschildern versichert. Es bieten mittlerweile einige Gesellschaften die Versicherung auch als Pauschalversicherung an, wodurch bei einem Auswechseln der Maschine nicht immer gerade die technische Versicherung angepasst werden muss – nur die Gesamtsumme muss immer stimmen.

 

Betriebshaftpflichtversicherung

Bauunternehmer unterliegen speziellen Haftungsnormen. Dies macht die Absicherung in der Haftpflicht etwas komplexer.

 

Einzel-/ General -/ Totalunternehmer

Ein Bauunternehmer kommt in verschiedenen Erscheinungsformen daher. Der Einzelunternehmer ist die klassische Baufirma und ist gleichzusetzen mit der Form aus anderen Gewerben: es gibt einen Auftrag mit dem Kunden und die Firma erledigt nur die angewiesene Arbeit gemäss ihrem eigenen Metier. Die Haftungsnorm ist ebenfalls die gleiche wie in anderen Gewerben und ist in der Grunddeckung enthalten. Das heisst kurz und knapp: der Unternehmer haftet nur für Schäden durch seine Firma, seine Arbeiter und seinen Auftrag/Arbeit. Anders sieht es beim General- und Totalunternehmer (GU/TU) aus. Der GU übernimmt auf der Baustelle die Bauleitung, holt Offerten und Aufträge für das Bauvorhaben ein und schliesst die Werkverträge mit Subunternehmen ab. Der TU übernimmt überdies noch die Projektierung des Bauvorhabens (sprich Koordination der Architekten/ Ingenieure). Der Vorteil für den Bauherrn ist, dass er bei Engagieren eines GU

oder TU nur einen Werkvertrag abschliesst. Dadurch wird aber die Haftungsregelung für das Bauunternehmen in der Betriebshaftflicht modifiziert. So sind Personenschäden und nur Schäden durch seine Tätigkeit als GU/TU (heisst Koordination, Leitung Aufträge etc.) an fremden Bauten versichert. Zudem ist seine Tätigkeit als reiner Bauunternehmer (im Sinne von durchgeführten Arbeiten auf der Baustelle ohne Leitung/ Koordination) an fremden Bauten oder auch an fremden von Subunternehmen bereits erstellten Baubereichen versichert. Was nie versichert ist, sind Gewährleistungsschäden. Vermögensschäden wiederum können zusätzlich versichert werden.

 

Direkte Bearbeitungsschäden / Aus- und Einbaukosten / Ermittlungs- und Behebungsschäden

Wie im Baunebengewerbe, ist auch im Hoch- und Tiefbau der Einschluss der genannten Deckungen zu prüfen. Direkte Bearbeitungsschäden sichern den unmittelbaren Arbeitsbereich zur ausführenden Tätigkeit ab. Aus- und Einbaukosten übernehmen die Mehrkosten für den Ausbau des kaputten und Einbau eines neuen Elements. Mit Ermittlungs- und Behebungskosten werden Mehrkosten für die Suche und «Umgebungsarbeiten

» für Reparaturen der Schadstelle übernommen, wenn der Schaden hinter/ unter eines fertigen Baubereiches liegt (z.B. leckende Rohrleitung unter dem bereits fertiggestellten Strassenabschnitts – Ortungssuche und Aufreissen/ Zudecken der Strasse an der Schadstelle. Wichtig, ist, dass die Strasse selbst durch eine andere Firma gegossen wurde). Insbesondere bei älteren Bedingungen sollte geschaut werden, ob De- und Montagekosten in dem Zusatz enthalten sind. Auch die Technologie geht voran, wodurch für die Schadensbehebung viele Werke nicht mehr zerstört werden müssen, sondern eine kurzzeitige Demontage ausreicht.

 

Schäden an bereits abgenommenen Bauetappen

Bei grösseren Bauprojekten wird das Bauvorhaben etappenweise fertiggestellt. Wurde eine Etappe als mängelfrei abgenommen und verursacht der Bauunternehmer einen Schaden an dem Werk, haftet er im Bereich des ganzen Schadens – auch für seine eigene Arbeiten! Normalerweise würden Eigenleistungen nicht übernommen werden. Der Zusatz jedoch macht es möglich und übernimmt seine Vermögenseinbussen sowie Ermittlungs- und Behebungskosten.

 

Vermögensschäden aufgrund Schäden an noch nicht abgelieferte Werke

Beschädigt der Bauunternehmer ein Werk eines anderen, haftet er für den Schaden und die Mehrkosten zur Beseitigung. Die entstehenden Vermögensschäden können über die Zusatzdeckung abgegolten werden. Je nach Gesellschaft besteht hierbei sogar Deckung, selbst wenn der Bauunternehmer gesetzlich nicht haften würde.

 

Erweiterungen möglich

Bei Bauunternehmern sollte auf die genaue Tätigkeit geschaut werden, um den Versicherungsumfang abschätzen zu können. Die genannten Deckungen sind hierbei nicht abschliessend und auch individuell vom Versicherungsberater zu beurteilen.