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BGM und Case Management – die neuen Präventionsansätze 

Wenn Belastungen im Arbeitsalltag so hoch sind, dass Mitarbeiter psychisch oder körperlich krank werden, dann ist es auch für das Unternehmen und die Versicherungen eine Belastung. Die zunehmenden Leistungsfälle haben Versicherer erkannt und werben daher mit Angeboten zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und Case Management. Doch was genau ist das eigentlich und was bewirkt es? 

 

BGM – Was ist das? 

Leistungsdruck auf der Arbeit, permanente Erreichbarkeit durch digitale Kanäle und Handy bewirken Stress bei jedem einzelnen. Dazu kommt die aktuelle Situation z.B. rund um Inflation, Krieg, Klimakrise und Sozialsystem, die Schweizer zusätzlich belasten. Dies führt derzeit zu mehr Absenzen aufgrund Krankheit, wodurch Mitarbeiter ausfallen. Insbesondere psychische Erkrankungen (wie Depressionen oder Burn out) haben in den letzten Jahren zugenommen, welche zu langen Absenzen und Langzeitfällen führt. 

Das BGM wirkt dem als Präventionskonzept mit ganzheitlichem Ansatz entgegen, um das physische und mentale Wohlbefinden von Mitarbeitern während der Arbeit zu fördern. Durch verschiedene Massnahmen werden Strukturen, Prozesse und Rahmenbedingungen so gestaltet, dass sie zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten motiviert werden. Man versucht also, den Angestellten körperlich und geistig in seiner Gesundheit zu unterstützen. 

 

Wie sehen BGM-Massnahmen aus? 

BGM-Massnahmen sind vielfältig und individuell auf die Unternehmenssituation abzustimmen. Folgende Beispiele soll Ihnen einen Einblick verschaffen: 

  • Arbeitsumgebung: ergonomische Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten, gesunde Verpflegungsangebote (z.B. gratis Obst-Stationen, gesunde Mensa oder Lieferangebot für ausgewählte gesunde Mittagsessen) 
  • Führungskräfte: Trainings für Mitarbeitergespräche, Krankenstandsgespräche, Teambuilding 
  • Angestellte: Firmenfitnessangebote, aktive Pausen, Gesundheitstage, Seminare zu Gesundheitsthemen 
  • Case Management: Weiterbildungen für HR/ Führungskraft, Fördergespräche, Optimierung und Definition von Eingliederungsprozessen  
  • Wichtig ist, dass die Massnahmen sich gegenseitig ergänzen und somit wie Zahnräder ineinandergreifen. Nur so kann das Konzept sich positiv auswirken. Um genaue Massnahmen zu definieren, wird meist in Kooperation mit auf BGM spezialisierte Firmen eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt und das Konzept zusammen erarbeitet. 

 

BGM – Was bewirkt man damit? 

Mit einem gut etablierten BGM-Konzept fördert man die Gesundheit der Mitarbeiter. Denn gesunde Mitarbeiter sind motivierter, engagierter und produktiver. Zudem sind sie weniger anfällig für krankheitsbedingte Absenzen, halten Stresssituationen besser stand und können flexibler auf Neuheiten reagieren. Langfristig führt es also zu Kosteneinsparungen (sowohl für die Firma als auch für den Versicherer) die durch weniger und kürzere Absenzen entstehen. 

Durch integrierte BGM-Angebote kann sich ausserdem das Unternehmen selbst mit einem positiven Image für Mitarbeitende profilieren, was wiederum langjährige Angestelltenverhältnisse fördert (ergo: Weniger Fluktuation in der Mannschaft à weniger Ausgaben im HR für Personalwechsel). Auf dem Arbeitsmarkt etabliert es eine bessere Position gegenüber Konkurrenten, womit die Firma bessere Chancen hat, die besten Fachkräfte anzuwerben. 

Für Versicherer ist das BGM eine greifende Prävention, um Ausgaben für Leistungsfälle zu reduzieren und Langzeitfälle vorzubeugen. Dies wiederum hat natürlich Einfluss auf Prämien und Konditionen, weswegen Versicherer mit vielfältigen BGM-Angeboten und Case Management für Ihre versicherten Firmen werben. 

 

Case Management – Was beinhaltet es? 

Gerade in Bezug auf Langzeitfälle sind Massnahmen interessant, wenn man bedenkt, dass statistisch gesehen, die Chancen für Mitarbeiter, die über 3 Monate krankheitsbedingt ausfallen rapide sinkt, wieder im Beruf eingegliedert zu werden. Hier ist insbesondere das Case Management von Bedeutung. 

Case Management beinhaltet die individuelle Leistungsfall-Analyse und -Betreuung des einzelnen kranken Mitarbeitenden und die schrittweise Planung zur Unterstützung der Heilung sowie einer Eingliederung. Versicherer und private Organisationen bieten sogenannte Case Manager an, die beratend für Transparenz zwischen Versicherer, Arbeitgeber und erkrankten Mitarbeiter sorgen (ähnlich einem Ombudsmann nur für Krankheitsfälle bzw. Unfälle). 

Dazu steht der Case Manager der erkrankten Person hinsichtlich Beratung zu Behandlungsmassnahmen und Reha-Optionen zur Seite. Auf diese Weise versucht man, die Behandlungskosten gezielt einzusetzen, die Rehabilitation optimal zu fördern und eine rasche Eingliederung in den Job zu ermöglichen. Case Manager kommen bei Fällen zum Einsatz, bei denen die Gefahr einer Invalidisierung besteht. 

Im Einzelnen wird bei einem Erstgespräch die Ist-Situation und die bereits durchgeführten Behandlungen erfasst. Stellt sich z.B. heraus, dass der Kunde nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause weitere ambulant medizinische Betreuung benötigt, kontaktiert der Case Manager die entsprechenden Institutionen (wie Hausarzt, Physiotherapeuten, Haushaltshilfe, etc.) und organisiert die weiteren Behandlungen und Massnahmen – auch in Absprache mit Versicherungen oder (falls nötig) Sozialversicherungen. Sie kümmert sich auch um die Einreichung allenfalls erforderlicher Dokumente und um die Einholung etwaiger Gutachten, um weitere Behandlungen zu koordinieren. Nebst dem ist der Case Manager auch eine Ansprechperson für die Arbeitgeber, um Fragen rund um Leistungsfallabrechnungen oder der Absenz des Mitarbeiters geht (natürlich ohne datengeschützte Details zu Behandlungen und Verfassungen preis zu geben!). Geht die Rehabilitation gut voran, sodass bald eine Eingliederung in den Beruf wieder erfolgen kann, hilft der Case Manager in der Kommunikation mit Arbeitgebern, wie und in welchem Umfang die Eingliederung schrittweise erfolgen kann und was hierfür benötigt wird. Den Behandlungsverlauf als auch die Eingliederung wird seitens Case Manager überwacht und bei Bedarf weitere Hilfe angeboten. Auf diese Weise wird nicht nur die Heilung und Reintegration des Mitarbeiters gefördert, sondern auch der Arbeitgeber in dieser unbekannten Situation unterstützt. Oft können so auch Missverständnisse rund um Arbeitsverhältnis vermieden werden, was die Eingliederung zusätzlich fördert. 

 

Leistungskürzungen bei Case Management 

Früh angesetzt ist das Case Management für alle Beteiligten von Vorteil. Doch da liegt oft das Problem. Versicherer bemängeln derzeit, dass Leistungsfälle zu spät gemeldet werden, als dann das Case Management nicht mehr in dem Umfang fruchten kann, wie wenn man von Anfang des Leistungsfalls an interveniert hätte. Oft sind Patienten und Arbeitgeber dieser modernen Gesundheitsmassnahme gegenüber befangen und kooperieren nicht komplett offen mit den Case Managern, was sich wiederum hinderlich auf deren Arbeit auswirkt. Da das Case Management gemäss Versicherungsbedingungen in den Bereich der Schadenminderungsmassnahmen zählt, sind die Versicherten und der Versicherungsnehmer in gewisser Weise verpflichtet, in diesem Bereich mitzuwirken. Tun sie es nicht, kann dies als Verletzung der Schadenminderungspflicht ausgelegt werden und zu Leistungskürzungen führen. 

Dies gilt auch für verspätete Leistungsfallanmeldungen bei den Versicherungen. Zum Vergleich: Verunfallen wir mit dem Auto, melden wir den Schaden ja auch nicht erst der Versicherung, wenn wir den Kostenvoranschlag des Garagisten schon unterzeichnet haben und der Wagen bereits halb repariert wurde. Das Gleiche gilt für Krankheitsfallmeldungen. Je früher ein Fall gemeldet wird, desto besser kann seitens Versicherung in Bezug aufs Case Management geholfen werden. Dabei stellt das Case Management mit seiner ganzheitlichen Betrachtung und Interventionen einen grossen Nutzen für alle Beteiligten dar.