Aktuelle Beiträge

Lehrabgänger – der nächste Schritt im Leben

Nach nervenaufreibender Büffelei kommt im Sommer der berühmt berüchtigte Tag X, den alle Lernenden kennen: Abschlussprüfung! Wird dieser Tag überstanden, eröffnet sich endlich das von manchen langersehnte neue Sichtfeld: keine Schule mehr, Abschied vom unliebsamen Kosenamen «Stift» und mit dem Diplom in der einen Hand nun auch der Übernahmevertrag der Chefin oder des Chefs inklusive Lohnerhöhung in der anderen. Der Schritt in die nächsthöhere Stufe eines selbstständigen Lebens ist geschafft!

Wieso erzählen wir Ihnen das nur?

Die Meinung der neuerworbenen Selbstständigkeit wird auch von vielen Versicherungsgesellschaften geteilt, wodurch die Mitversicherung in den Familienversicherungen für Lehrabgänger entfällt. Dies betrifft vor allem die Privathaftpflicht – sowie teils die Assistance – und Rechtsschutzversicherungen der Familien. Mit dem Übernahmevertrag (und der damit verbundenen normalen Anstellung) gelten Lehrabgänger nämlich als Erwerbstätige und müssen eigene Versicherungen abschliessen oder zusätzlich in den Verträgen der Familie eingeschlossen werden. Andernfalls besitzt der frischgebackene Lehrabgänger keinen Versicherungsschutz mehr.

Wichtig: Diese Regelung gilt NUR, wenn der Lehrabgänger nach der Lehre in ein normales Anstellungsverhältnis tritt. Bricht er die Lehre ab, studiert er anschliessend oder macht eine weitere Ausbildung, gilt er weiterhin als Lehrling/ Student und bleibt in den Familienversicherungen mitversichert. Ein allfälliges Maximalalter für Kinder muss in den Versicherungen natürlich unabhängig der Thematik geprüft werden.

Sie sehen, worauf wir hinaus möchten?

Haben Sie in Ihrem Unternehmen Lehrabgänger, empfiehlt es sich, Ihre Lehrabgänger im Sinne dieses neuen Lebensabschnitts darauf hinzuweisen, dass sie nun auch ihre Versicherungen einmal genauer unter die Lupe nehmen sollten.

Sind Sie als Unternehmen bereits Kunde von uns?

Dann kommt Ihr Berater im Rahmen einer Lehrabgänger-Orientierung gerne in Ihrem Unternehmen persönlich vorbei und informiert vor Ort über alle Veränderungen, die diese neuerworbene Selbstständigkeit mit sich bringt. Oder verlangen Sie von uns einfach unser Factsheet für Lehrabgänger.