Welche Familienzulagen erhalten Familien in der Schweiz? Wer kann wann Kinderzulagen beantragen? Und wie hoch ist das Schweizer Kindergeld? In dem Artikel von Daniel Dreier, vom 6. Januar, veröffentlicht bei Moneyland.ch wird dieses Thema ausführlich behandelt.
Wir möchten Ihnen eine Zusammenfassung geben:
Was sind Familienzulagen?
Familienzulagen, ausserhalb der Schweiz oft auch Kindergeld genannt, sind finanzielle Leistungen, die Eltern erhalten, um einen Teil der mit der Kindererziehung verbundenen Mehrkosten zu kompensieren. Sie sind eine beitragspflichtige Sozialversicherung und umfassen Kinderzulagen, Ausbildungszulagen, sowie in einigen Kantonen Geburts- und Adoptionszulagen. Kinderzulagen gibt es für Kinder bis 15 Jahre, unter bestimmten Bedingungen bis zum 20. Lebensjahr. Ausbildungszulagen gelten für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren, die eine Erstausbildung absolvieren. Geburts- und Adoptionszulagen sind einmalige Zahlungen, die je nach Kanton gewährt werden.
Wer erhält Familienzulagen?
Anspruch auf Familienzulagen haben Eltern für ihre eigenen leiblichen oder adoptierten Kinder. Auch Enkelkinder, Geschwister oder Stiefkinder, die in ihrer Obhut leben, sowie Pflegekinder, die unentgeltlich betreut werden, können berücksichtigt werden. Die Zulagen müssen aktiv beantragt werden und können bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Wie werden Familienzulagen beantragt?
Familienzulagen sind nicht automatisch verfügbar, sondern müssen beantragt werden. Angestellte erhalten die Zulagen über ihren Arbeitgeber, während Selbstständige sie direkt bei der Ausgleichskasse beantragen müssen. Nicht Erwerbstätige können die Zulagen über die Arbeitslosenversicherung oder den Wohnkanton beziehen. Wer in der Schweiz arbeitet, aber im Ausland lebt oder Kinder dort hat, kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf die Zulagen haben. Falls bereits Kindergeld im Wohnland bezogen wird, wird nur die Differenz zwischen den ausländischen und den höheren Schweizer Zulagen ausgezahlt.
Höhe der Familienzulagen
Die Höhe der Familienzulagen variiert je nach Kanton. Die Kinderzulagen betragen mindestens 215 Franken pro Monat, während die Ausbildungszulagen mindestens 268 Franken betragen. Einige Kantone zahlen zusätzliche Geburts- und Adoptionszulagen. Arbeitnehmer erhalten die Zulagen im Kanton ihres Arbeitgebers, während nicht Erwerbstätige die Leistungen aus dem Wohnkanton beziehen.
Welche Regelungen gelten für Eltern?
Familienzulagen können pro Kind nur einmal beantragt werden. Wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist, erhält dieser die Zulagen. Sind beide Elternteile berufstätig, gehen die Leistungen an den Elternteil mit dem höheren Gehalt. Eine Ausnahme besteht, wenn einer der Elternteile im Wohnkanton des Kindes arbeitet – in diesem Fall erhält dieser die Zulagen, selbst wenn das Einkommen niedriger ist. Bei getrenntlebenden Eltern erhält der hauptbetreuende Elternteil die Zulagen. Ist dieser nicht berufstätig, gehen die Zulagen an den erwerbstätigen Elternteil, der gesetzlich verpflichtet ist, sie weiterzuleiten.
Finanzierung der Familienzulagen
Die Finanzierung erfolgt über Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber oder Selbstständige entrichten. In den meisten Kantonen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig, mit Ausnahme des Wallis, wo ein Teil vom Lohn der Arbeitnehmer abgezogen wird. Familienzulagen für Arbeitslose werden durch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung finanziert, während Zulagen für nicht Erwerbstätige aus kantonalen Mitteln stammen.
Familienzulagen für Landwirte
Für Landwirte gelten schweizweit einheitliche Zulagen, unabhängig vom Wohnkanton. Sie erhalten 215 Franken pro Kind und Monat, in Bergregionen 235 Franken. Die Ausbildungszulage beträgt 268 Franken, in Bergregionen 288 Franken. Zusätzlich haben landwirtschaftliche Angestellte Anspruch auf eine Haushaltungszulage von 100 Franken pro Monat. Selbstständige Landwirte zahlen keine Beiträge für die Familienzulagen, während Landwirte mit Angestellten einen Beitrag von zwei Prozent des Lohns ihrer Angestellten leisten.
Steuerliche Behandlung der Familienzulagen
Familienzulagen gelten als steuerbares Einkommen und unterliegen der Einkommenssteuer. Wer in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist, zahlt die Steuer direkt über den Arbeitgeber.
Fazit
Die Familienzulagen sind ein wichtiges Unterstützungssystem für Eltern in der Schweiz. Da die Regelungen kantonal unterschiedlich sind, lohnt es sich, die genauen Bedingungen für den eigenen Wohn- oder Arbeitskanton zu prüfen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Quelle:
So funktionieren Familienzulagen in der Schweiz – moneyland.ch