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Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung in der beruflichen Vorsorge

 

Die unabhängige Versicherungsvermittlung, insbesondere durch Versicherungsbroker, spielt eine zentrale Rolle in der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Die Studie „Nutzen und Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung“ vom Januar 2020 untersucht, welchen Mehrwert Broker für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen, und beleuchtet gleichzeitig die anfallenden Kosten und Herausforderungen.

Die Vorteile unabhängiger Versicherungsvermittlung

  1. Expertenwissen und Marktkenntnis
    Versicherungsbroker verfügen über ein breites Wissen zu Vorsorgelösungen, gesetzlichen Anforderungen und Markttrends. Sie bieten Unternehmen wertvolle Unterstützung bei der Auswahl, Anpassung und Optimierung von Vorsorgelösungen.
  2. Unabhängige Beratung
    Da Broker nicht an bestimmte Versicherer gebunden sind, können sie objektiv die besten Produkte für ihre Kunden auswählen. Diese Neutralität ermöglicht massgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen von Unternehmen und Mitarbeitenden gerecht werden.
  3. Zeit- und Ressourcenersparnis
    Unternehmen profitieren von der Übernahme komplexer Aufgaben wie Marktanalysen, Vertragsverhandlungen und Offertenvergleichen durch die Broker. Dies entlastet interne Abteilungen und spart Zeit und Kosten.
  4. Risikomanagement
    Versicherungsbroker helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren und geeignete Strategien zur Minimierung zu entwickeln. Dies trägt nicht nur zur finanziellen Sicherheit der Unternehmen bei, sondern schützt auch die Interessen der Mitarbeitenden.

Die Kosten der unabhängigen Versicherungsvermittlung

  1. Vergütungsstruktur
    Broker werden in der Regel durch Provisionen (Courtagen) der Versicherer bezahlt. Diese Kosten sind in den Versicherungsprämien integriert, was für Kunden oft weniger transparent ist.
  2. Regulierung und Transparenz
    Die Studie weist darauf hin, dass Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz notwendig sind. Ein vollständiges Provisionsverbot, wie in einigen europäischen Ländern diskutiert, könnte jedoch unbeabsichtigte Folgen haben, etwa eine Beratungslücke für kleinere Unternehmen oder einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen.

Empfehlungen der Studie

Die Studie spricht sich für eine Beibehaltung des aktuellen Modells aus, schlägt jedoch Verbesserungen vor, um die Transparenz und Qualität der Beratung zu steigern. Dazu gehören:

  • Erhöhte Transparenz:
    Broker sollten ihre Vergütungsmodelle klar offenlegen, um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Aus- und Weiterbildung:
    Regelmässige Qualifikationsnachweise und Weiterbildungen sollen die Beratungsqualität auf einem hohen Niveau halten.
  • Klare Haftungsregeln:
    Eine verbesserte Regulierung der Haftung für Fehlberatungen stärkt das Vertrauen der Kunden.

Fazit

Die unabhängige Versicherungsvermittlung bietet deutliche Vorteile in der beruflichen Vorsorge – sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeitenden. Voraussetzung für ihren langfristigen Erfolg sind jedoch ein hohes Mass an Transparenz und eine kontinuierliche Verbesserung der Beratungsqualität. Die Studie unterstreicht, dass Broker einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Effizienz der beruflichen Vorsorge leisten, während gleichzeitig Massnahmen ergriffen werden sollten, um den Nutzen für alle Beteiligten weiter zu maximieren.

 

Info: Mit dem 1. Januar 2024 sind das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Aufsichtsverordnung (AVO) in Kraft getreten.

Diese bringen wesentliche Änderungen für Versicherungsvermittler mit sich.

Wichtigste Änderungen:

  • Typenzwang für Versicherungsvermittler:
    • Ungebundene Vermittler sind unabhängig von Versicherungsgesellschaften und vertreten die Interessen ihrer Kunden.
    • Gebundene Vermittler stehen in einem Treueverhältnis zu einem Versicherungsunternehmen.
  • Registrierungspflichten:
    • Ungebundene Vermittler müssen sich weiterhin im FINMA-Register eintragen lassen.
    • Gebundene Vermittler benötigen nur dann eine Registrierung, wenn sie im Ausland tätig sind und dies erforderlich ist.
    • Ungebundene Vermittler, die am 1. Januar 2024 im Register eingetragen sind, bleiben registriert, müssen aber bis 30. Juni 2024 eine Nachdokumentation bei der FINMA einreichen (keine Verlängerung möglich).
  • Wichtige Pflichten für alle Versicherungsvermittler:
    • Vermeidung von Interessenkonflikten durch organisatorische Massnahmen.
    • Sicherstellung eines guten Rufs, fachlicher Eignung und Integrität.
    • Einhaltung von Corporate-Governance-Standards.
    • Neue Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten bei qualifizierten Lebensversicherungen.
    • Ungebundene Vermittler müssen alle erhaltenen Entschädigungen offenlegen und der FINMA jährlich einen Bericht mit relevanten Kennzahlen einreichen.
    • Neue Aus- und Weiterbildungspflichten müssen bis 1. Januar 2026 erfüllt sein.

 

Quellen:

Brokerstudie – 2019–HS-ME_final, veröffentlicht auf https://siba.ch/de vom Januar 2020

https://www.pwc.ch/de/insights/regulierung/neue-regel-fuer-versicherungsvermittler-revidiertes-vag.html