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BVG – Alternative Rentenmodelle auf dem Vormarsch

Es ist kein Geheimnis, dass die 2. Säule etwas dem modernen Lebensstandard hinterherhinkt. In der Politik werden laufend Diskussionen geführt, um irgendwie das BVG zu reformieren. Während-dessen jonglieren Pensionskassen mit ihren gesetzlichen Möglichkeiten, um die Renten auch in Zukunft rentabel und innovativ zur aktuellen Arbeits- und Finanzlage zu gestalten. Wir stellen Ihnen zwei neue Trends vor. 

Das klassische Modell der Altersrente 

Um die Trends zu verdeutlichen, sollte man die Ausgangslage vor Augen haben. In den heutigen Vorsorgen wird mittels Sparplans über die Laufzeit bis zur Pensionierung Sparbeiträge eingezahlt, die (mit Zinsen) später das Altersguthaben bilden. Bei Eintritt in die Pensionierung wird das Guthaben peu à peu für die Rentenzahlungen aufgebraucht. Dabei wird das Altersguthaben mit dem gültigem Umwandlungssatz multipliziert, um die Jahresrente zu berechnen. Die Rente wird ein Leben lang ausgezahlt. Der Rentner muss dabei seine Rente zu 100% zum übrigen Einkommen versteuern und Einkommenssteuer zahlen. 

Möchte der Arbeitnehmer trotz Renteneintrittsalter 65 weiterarbeiten, kann er die AHV und vielerorts das BVG um ein bis 5 Jahre aufschieben. Dafür erhält er beim späteren Renteneintritt eine höhere Rente aus beiden Säulen. Im BVG wird je nach Gesellschaft der Aufschub angeboten und teils können weiterhin Sparbeiträge für eine zusätzliche Erhöhung des Altersguthabens eingezahlt werden. Der 65-jährige hat aber auch die Möglichkeit, trotz Weiterbeschäftigung bereits seine Rente zu beziehen. Das bis jetzt bestehende klassische Rentenmodell stellt nicht nur für Pensionskassen eine Herausforderung dar. Auch für Arbeitnehmer kann es finanzielle Nachteile bewirken. 

Stop&Go-Rente 

Die Baby-Boomer-Generation geht in Rente. Schön für sie, schlecht jedoch für viele Unternehmen, da Fachkräfte immer rarer werden. Viele Unternehmen fragen daher ihre kurz vor der Rente stehenden Mitarbeiter oder bereits pensionierte Ex-Angestellte an, ob sie nicht doch für ein paar weitere Jahre arbeiten möchten. Das zusätzliche Einkommen ist für viele im ersten Blick lukrativ. Jedoch stellt sich oft bei Berechnung der Steuern und Sozialabgaben dann heraus, dass das Zusatzeinkommen eher zu einem Minus führt. Der Hintergrund: Rentner, die nach Alter 65 (weiter/wieder) arbeiten möchten, müssen ab einem Einkommen von CHF 1’400 pro Monat bzw. CHF 16’800 pro Jahr von dem Betrag übersteigenden Teil weiterhin AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge zahlen. Es sind Solidaritätsbeiträge, die die eigene Rente jedoch nicht beeinflussen. Mit der Reform AHV 21 wird zumindest die Möglichkeit gestellt, dass einbezahlte Beiträge für die Schliessung etwaiger Beitragslücken genutzt werden können. Nun zahlen Rentner aber nicht nur Solidaritätsbeiträge – Steuern kommen auch noch dazu. Wie gesagt, sowohl das Einkommen selbst als auch Renten aus AVH und BVG sind einkommenssteuerpflichtig. Wurde/ Konnte der Rentenbezug (AHV und BVG) nicht aufgeschoben werden und erhält der Halb-Rentner seine Renten neben dem Einkommen, so kann er in nachteilige Steuersätze rutschen, wodurch das Zusatz-Einkommen nicht mehr lohnenswert ist. Wer kann, sollte also VOR der Pensionierung genauestens prüfen, ob sich steuerrechtlich sogar der Aufschub der Rentenbezüge lohnt. Wer jedoch nach der Pensionierung von seinem ehemaligen Arbeitgeber um Hilfe angefragt wird, kann seine Renten nicht mehr unterbrechen – eigentlich! Hier kommt der neue Trend «Stop&Go-Rente» ins Spiel. Dieses Modell möchte ihren Versicherten die Möglichkeit bieten, bereits laufende BVG-Renten für die Zeit der Erwerbstätigkeit zu unterbrechen (Stichwort Steuerersparnis) und nach Erwerbstätigkeitsende die ursprüngliche Altersrente plus eine Zusatzrente zum höheren Umwandlungssatz auszuzahlen. 

Variable Renten 

Ein Modell, was schon länger auf dem Markt ist, sind variable Renten. Normalerweise wird die Verzinsung des Altersguthabens während der Vertragslaufzeit am Anlageerfolg der Sammelstiftung geknüpft. Dabei muss der pro Jahr gültige gesetzliche Mindestzins (derzeit 1%) eingehalten werden. Das ist im Hinblick auf die Inflation nicht viel und eine Erhöhung dessen ist derzeit auch noch nicht in Sicht. Viele Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren auch nur den Mindestzinssatz an ihre angeschlossenen Firmen weitergegeben, wodurch für Versicherte das Altersguthaben nicht rentabel wächst. Dem kann mit einer variablen Rente, wie es die Vita Sammelstiftungen anbietet, entgegengewirkt werden. Bei der variablen Rente wird die Altersrente aufgesplittet: Es gibt eine garantierte Sockelrente und eine Rente, die sich am Anlageerfolg der gewählten Anlagestrategie der angeschlossenen Firma direkt beteiligt (quasi eine «Fondsrente»). Das Besondere ist, dass jede Firma eine zu ihrem Risikoprofil passende Anlagestrategie besitzt und der Erfolg aus dieser Anlage auch nur den Angestellten der jeweiligen Firma zu Gute kommt. Auch nach Beginn der Rentenzahlungen wird das noch vorhandene Altersguthaben an der Performance beteiligt, um noch weitere Renditen (quasi «Bonusrenten») für den Rentner zu erzielen. 

Durch die geringeren garantierten Leistungen, die die Pensionskasse wiederum finanzieren muss, besitzt sie bei der Anlage umso mehr Spielraum, um höhere Renditen erzielen zu können, als es sonst auf dem Markt üblich vermag. Der Effekt wird besonders bei langen Anlagehorizonten deutlich (sprich: je länger der Mitarbeiter noch in die Pensionskasse einzahlen muss, desto rentabler ist die Anlage). Genauso besteht natürlich auch ein gewisses Risiko: Verläuft die Anlageperformance nicht so gut, fällt die «Fondsrente» geringer aus, als vorerst angenommen. Trotz dessen bietet das Modell den angeschlossenen Firmen einen flexibleren Spielraum, um Altersrenten rentabler zu machen und Inflationen durch steigende Fondskurse als durch Teuerungsausgleiche zu finanzieren.