Allgemein:
Hotels besitzen ein umfangreiches Inventar und decken als Beherbergungsbetrieb viele Haftpflichtbereiche ab. Diese reichen von Gastronomie, über Pauschalreisegesetz, bis hin zu Obhutshaftungen für Gästeeffekte.
Geschäftssachversicherung
Je nach Hotelausstattung variieren die Inventarsummen sehr. Tendenziell steigt die Inventarsumme mit der Anzahl Sterne des Hotels. Berücksichtigen Sie das Interior, Hotelzimmer-Einrichtungen sowie auch Einrichtungen von Sport- und Wellnessstätten und Reinigungen bei der Kalkulation. Je nach Ausgestaltung der Gebäudeversicherung sollten Wartungsgeräte für die Anlage und die Küche inkl. Ausstattung und Kühlmöglichkeiten sowie Designerstücke oder antike Möbel einbezogen werden.
Technische Versicherung
Die meisten Hotels bieten ein eigenes Restaurant an, wodurch der technische Defekt und daraus entstehende Folgekosten von Kühlanlagen ein Risiko darstellt. Entsprechend sollte der Verderb von Kühl-/ Tiefkühlwaren versichert werden. Des Weiteren kann eine Technische Versicherung für grosse Pool- oder Wellnessanlagen sinnvoll sein. Auch für Büro-Geräte können technische Risiken versichert werden.
Hygieneversicherung
Hotels unterliegen Hygienevorschriften, die bei Nichteinhalten zu Tätigkeitsverboten und Betriebsschliessungen führen können. Das Einschleusen von Bakterien auf Lebensmitteln oder Ungeziefer (z.B. Bettwanzen) führen zu hohen Ertragseinbussen und Mehrkosten für Dekontaminationen. Die Kosten hierfür können über die Hygieneversicherung abgesichert werden.
Cyberversicherung
Heutzutage verwalten Hotels ihre Daten elektronisch und betreiben eigene Webseiten. Dadurch sind sie ein beliebtes Ziel für Hackerangriffe, was Statistiken bereits zeigen. Durch einen Angriff stehlen Hacker sensible Daten und blockieren Buchungen. Besonders bei verloren gegangenen Buchungen gerät die ganze Planung durcheinander und der Datenklau führt zu Reputationsschäden. Daher sollten die Cyberrisiken und unterschiedlichen Versicherungslösungen angesprochen werden.
Betriebshaftpflichtversicherung
Hotelbetriebe unterliegen dem Pauschalreisegesetz und gelten als Reiseveranstalter. Der daraus entstehenden Haftung wie auch die aus Hinterlegungsverträgen müssen in der Betriebshaftpflicht Rechnung getragen werden.
Tätigkeit als Reiseveranstalter
Durch das Übernachtungsangebot fällt die Haftung ins Pauschalreisegesetz, womit das Hotel für Schäden aus Organisation, Durchführung und Vorbereitung haftet. Dieses wird noch durch mannigfaltige Angebote (z.B. Shuttle-Service, Tourenführungen) ausgeweitet. Das daraus entstehende Risiko wird mit der Deckung «Tätigkeit als Reiseveranstalter» abgesichert und gehört bei vielen Versicherern zum Standard-Repertoire für Hotels.
Schäden an von Gästen eingebrachten Sachen
Durch die Übernachtungsmöglichkeit besteht für das Hotel eine Kausalhaftung für Schäden an Gästeeffekten bis CHF 1’000. Wird einem Hotelgast die Jacke gestohlen, haftet der Hotelbetreiber bis CHF 1’000 mit (darüber hinaus nur, wenn der ein wirkliches Mitverschulden am Diebstahl trägt). Die Haftung kann in der Haftpflicht ebenfalls versichert werden. Wichtig: die Kausalhaftung besteht nur bei Gästen, die auch übernachten. Ansonsten gilt die gleiche Haftung wie bei normalen Restaurantbesuchen. Das gleiche Konstrukt gilt im Übrigen auch für Gästefahrzeuge.
Direkte Bearbeitungsschäden
Bietet das Hotel Services wie Wasch- und Bügelservice oder Ski-Wartungsservice an, sollten direkte Bearbeitungsschäden mitversichert werden, um Schäden an Gästeeffekten versichert zu wissen. Die Deckung kann vielfach um Motorfahrzeuge erweitert werden, wenn das Hotel einen Garagenservice (z.B. Hol- und Bring-Service, Reinigungsservice) für eingestellte Gäste-Fahrzeuge anbietet.
Erweiterungen möglich
Die beschriebenen Deckungen können individuell (z.B. bei E-Bike-Verleih, Kunstversicherungen für Gemälde, etc.) natürlich noch erweitert werden. Hier sollte insbesondere auf das Angebot des Hotels geschaut werden, um ein passendes Versicherungskonzept für das Hotel zu erstellen.