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Versicherungen für Coiffeure

Allgemein:

Coiffeure und Coiffeur Salons sind im Dienstleistungssektor angesiedelt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es der klassische Damen- und Herren Coiffeur ist oder ein Barbershop. Die Besonderheit besteht darin, dass viele Coiffeure in ihren Räumlichkeiten nur eingemietet sind und zudem teures Handwerkzeug und Einrichtung besitzen.

Geschäftssachversicherung

Fahrhabe – Grundgefahren

Typisches Inventar eines Salons sind neben den Pflege- und Haarprodukten das teure Handwerkzeug, zu dem nicht nur Kamm und Schere gehören. Auch bewegliche Sachen wie Troller, Haartrockner und die feste Einrichtung wie Waschtische, Spiegel, und Frisierstühle gehören hierzu. Die Geschäftssachversicherung sichert hierbei nicht nur das «bewegliche» Inventar eines Salons ab, sondern übernimmt auch Schäden aus den Grundgefahren für solche genannten festverbauten Einrichtungen, die im Eigentum des Inhabers stehen. Dadurch werden beispielsweise bei einem Brand auch die teuren Waschtische inkl. Einbau ersetzt.

Glasbruch

In der Sachversicherung sollte die Deckung Glasbruch bei Coiffeuren nicht fehlen. In der Regel haben Salons mehrere Frisierstationen, zu denen grosse Spiegel gehören. Auch die teuren Waschbecken an den Waschtischen sind bei Rissen und Absplitterungen über die Glasbruchdeckung versichert. Hierbei gilt es, den Wert des teuersten «Glasbruch-Gegenstandes» abzusichern, da in der Regel im Schadenfall nur ein Gegenstand zurzeit betroffen ist.

Lecksuch- und Freilegungskosten bei Wasserschäden

Gerade bei Coiffeur Salons sind durch den Laden zusätzliche Wasserleitungsrohre verlegt, um die Waschstationen zu versorgen. Da viele Salons in ihren Lokalitäten nur eingemietet sind, übernimmt bei beschädigten Wasserleitungen die sonst zuständige Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers Suchkosten nicht oder nur zum Teil. Solche Reparaturaktionen können oft kostspielig werden, da vielfach ein grosser Teil des Bodens aufgestemmt werden muss, um ein Leck zu finden. Daher ist es sinnvoll, die Kosten für das Leck suchen, freilegen und reparieren dieser vom Mieter eingebrachten Leitungen zu versichern.

Betriebshaftpflicht

Das besondere bei Friseuren ist ihre Arbeit direkt am Menschen und auch die damit einhergehenden Vorschriften zu Hygienemassnahmen. Dadurch liegt das Augenmerk der Betriebshaftpflichtversicherung auf Personenschäden (sprich: Verletzungen durch die Behandlungen oder Folgen aus mangelhafter Hygiene). Über die Haftpflicht-Grunddeckung sind bereits Personenschäden umfangreich für Coiffeure gedeckt. Jedoch sollte hier (wie bei jeder Haftpflicht) beachtet werden, dass Schäden nur aus dem Unvorhergesehenen gedeckt sind. Entstehen Schäden aus Nichtbeherrschen des Handwerks oder allgemeiner Nichtbeachtung von Standard-Hygienemassnahmen in dieser Branche, so sind solche Schäden nicht versichert, da sie Gewährleistungen sind.

Mieterschäden

Wie eingangs erwähnt, sind viele Coiffeur Salons nur im Gebäude eingemietet. Umso wichtiger ist die Absicherung von Mieterschäden, die dem Inhaber zulasten gelegt werden können. Zu beachten ist jedoch, dass entstandene Schäden an den Räumlichkeiten durch selbst vorgenommene räumliche Veränderungen (wie zusätzlich verlegte Rohrleitungen, Podeste oder Einbau fester Installationen, etc.) nicht übernommen werden.

Erweiterungen möglich

Die genannten Deckungen sind für einen typischen Coiffeur Salon aufgestellt. Die meisten Deckungen sind hierbei bereits über die Grunddeckung versichert. Wenn der Betrieb weitere Tätigkeiten ausübt (Kombination mit Kosmetiksalon oder Nagelstudio, Vertrieb eigener Produktlinie), sollten weitere Zusätze geprüft werden. Natürlich helfen wir Ihnen hierbei gerne.