Hans Meier kündigte vor zwei Jahren seine Funktion als Verwaltungsrat in einem in der Schweiz tätigen Treuhandunternehmen, welches zu diesem Zeitpunkt viele Herausforderungen hatte. Heute erhält er eine Anklage vom Anwalt des Unternehmens.
Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Das Organ kann entweder ein Einzelorgan (beispielsweise Geschäftsführer) oder ein Kollegialorgan (beispielsweise Verwaltungsrat, Stiftungsrat, Mitgliederversammlung) sein.
Geschäftsführer und andere Organmitglieder stehen in einer gesetzlichen Verantwortlichkeit. Für Schäden durch Pflichtverletzung haften sie solidarisch, persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten schützen nicht vor potenziellen Haftungsansprüchen. Eine Organhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Privatvermögen und finanziert bei Bedarf qualifizierten juristischen Beistand.
Der Versicherungsnehmer ist bei der Organhaftpflichtversicherung in der Regel das Unternehmen. Versichert werden dabei Privatpersonen wie ehemalige, jetzige und zukünftige Verantwortungsträger und Organe. Versichert werden auch Personen, die mit wesentlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind, aber nicht namentlich als Organ aufgeführt sind. Bei den meisten Anbietern wird eine Grunddeckung angeboten, die mit optionalen Zusatzdeckungen erweitert werden kann.
Die Leistung der Grunddeckung besteht in der Regel aus:
Die Zusatzdeckung umfasst beispielsweise
Für Schadenfälle gibt es unzählige Auslöser, wie beispielsweise:
Hans Meier kündigte vor zwei Jahren seine Funktion als Verwaltungsrat in einem in der Schweiz tätigen Treuhandunternehmen, welches zu diesem Zeitpunkt viele Herausforderungen hatte. Heute erhält er eine Anklage vom Anwalt des Unternehmens: Er habe die Probleme während seiner Funktion zu lange verschwiegen. Dadurch seien nun unnötige Kosten für die Umstrukturierung des Unternehmens angefallen, für die er nun aufkommen solle. Das Verfahren endet in einem Vergleich. Die Kosten übernimmt die Organhaftpflichtversicherung.