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Die Organhaftpflichtversicherung

Hans Meier kündigte vor zwei Jahren seine Funktion als Verwaltungsrat in einem in der Schweiz tätigen Treuhandunternehmen, welches zu diesem Zeitpunkt viele Herausforderungen hatte. Heute erhält er eine Anklage vom Anwalt des Unternehmens.

Was ist ein Organ

Organe im rechtlichen Sinne handeln für juristische Personen und Personenvereinigungen, weil diese nicht im natürlichen Sinne handeln und entscheiden können. Das Organ kann entweder ein Einzelorgan (beispielsweise Geschäftsführer) oder ein Kollegialorgan (beispielsweise Verwaltungsrat, Stiftungsrat, Mitgliederversammlung) sein.

Weshalb versichern

Geschäftsführer und andere Organmitglieder stehen in einer gesetzlichen Verantwortlichkeit. Für Schäden durch Pflichtverletzung haften sie solidarisch, persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten schützen nicht vor potenziellen Haftungsansprüchen. Eine Organhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Privatvermögen und finanziert bei Bedarf qualifizierten juristischen Beistand.

Die Versicherung

Der Versicherungsnehmer ist bei der Organhaftpflichtversicherung in der Regel das Unternehmen. Versichert werden dabei Privatpersonen wie ehemalige, jetzige und zukünftige Verantwortungsträger und Organe. Versichert werden auch Personen, die mit wesentlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind, aber nicht namentlich als Organ aufgeführt sind. Bei den meisten Anbietern wird eine Grunddeckung angeboten, die mit optionalen Zusatzdeckungen erweitert werden kann.

Die Leistung der Grunddeckung besteht in der Regel aus:

  • Schutz des Privatvermögens der Organe
  • Schutz des Unternehmens bei Schadloshaltung der Organe
  • Übernahme von berechtigten Schadenersatzforderungen
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Die Zusatzdeckung umfasst beispielsweise

  • Schutz bei Ansprüchen durch Whistleblower
  • Übernahme von Kosten zur psychologischen Krisenbewältigung bei Verlust der Organposition
  • Übernahme von Kosten zur Erlangung einer Kaution
  • Übernahme von Steuern und Sozialabgaben im Falle der Insolvenz des Unternehmens

Auslöser für Schadenfälle

Für Schadenfälle gibt es unzählige Auslöser, wie beispielsweise:

  • Unterlassene, falsche oder verspätete Entscheidungen
  • Mangelhafte Überwachung bzw. Kontrolle (50% der Schäden sind darauf zurückzuführen)
  • Nichteinhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen (Umwelt-, Arbeitsrecht, Steuern und Sozialabgaben, Wettbewerbsrecht, usw.)
  • Unterlassene Sanierungsmassnahmen trotz erkennbar schlechter Finanzlage

Schadenbeispiele

Hans Meier kündigte vor zwei Jahren seine Funktion als Verwaltungsrat in einem in der Schweiz tätigen Treuhandunternehmen, welches zu diesem Zeitpunkt viele Herausforderungen hatte. Heute erhält er eine Anklage vom Anwalt des Unternehmens: Er habe die Probleme während seiner Funktion zu lange verschwiegen. Dadurch seien nun unnötige Kosten für die Umstrukturierung des Unternehmens angefallen, für die er nun aufkommen solle. Das Verfahren endet in einem Vergleich. Die Kosten übernimmt die Organhaftpflichtversicherung.